AGB

§ 1. Allgemeines

1.1  Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verkaufs-, Liefer- und Dienstleistungsgeschäfte der Fa. Industrie-Computerdienstleistungen Thorsten Bosch, nachfolgend Auftragnehmer genannt. Entgegenstehende Bedingungen des Käufers haben nur Gültigkeit, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart und von uns bestätigt sind.

1.2  Alle Nebenabsprachen und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

1.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, werden davon der übrige Vertrag und die anderen Bestimmungen nicht berührt. Die übrigen Bedingungen sind dann do auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird.

§ 2. Angebote

2.1  Unsere Angebote sind bis zum Vertragsabschluß freibleibend.

2.2  Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor.

§ 3. Preise

3.1  Alle veröffentlichten Endverbraucherpreise (Euro) enthalten die jeweils gültige Mehrwertsteuer und sind freibleibend.

3.2  Alle durch Verpackung und Versand entstehenden Kosten trägt der Kunde. Kosten werden gesondert berechnet.

§ 4. Vertragsabschluß

4.1  Der Besteller ist an seinem Vertragsantrag zwei Wochen gebunden.

4.2  Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist bestätigen oder die Lieferung bzw. Dienstleistung ausgeführt haben.

4.3  Bei Stornierung des Auftrages oder unbegründete Annahmeverweigerung seitens des Bestellers erheben wir Bearbeitungsgebühr von 20,00 € zzgl. evtl. entstandener Anfahrts- oder Versandkosten.

§ 5. Preise, Versand, Gefahrenübergang

5.1  An vertraglich vereinbarte Preise für unsere Lieferungen bzw. Dienstleistungen sind beide Vertragsparteien sieben Tage gebunden. Bei später vereinbarten Liefer- bzw. Dienstleistungsterminen, liefern wir zu unseren, am Tage des Gefahrenüberganges, geltenden Preise ohne vorherige Benachrichtigung des Bestellers.

5.2  Der Versand (einschl. etwaiger Rücksendungen) erfolgt – außer bei schriftlich vereinbarter frachtfreier Lieferung- auf Rechnung und Gefahr des Bestellers ab bzw. an Firmensitz.

5.3  Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer auf den Besteller über.

5.4  Versicherungen gegen Schäden jeder Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf dessen Kosten vorgenommen.

§ 6. Lieferzeiten

6.1  Von uns angegebene Lieferfristen und Termine gelten nur als verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

6.2  Lieferfristen beginnen mit dem Ausstellungstag der Bestätigung. Sie gelten als eingehalten, wenn bis Ende der Frist die Ware bzw. Dienstleistung unseren Betrieb verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Besteller mitgeteilt wurde.

6.3  Überschreiten wir die vereinbarte Frist, so hat der Besteller das Recht, uns mittels eines eingeschriebenen Briefes eine Nachfrist von mindestens 3 Wochen zu setzen und nach Ablauf der Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatz wegen Nichterfüllung steht dem Auftraggeber nur in dem Falle zu, dass wir die Verzögerung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.

6.4  Sollten wir durch behördliche Anordnungen oder Maßnahmen, höhere Gewalt, Streik, Aussperrungen, Verkehrsstörungen oder aufgrund von Lieferschwierigkeiten unserer Zulieferfirmen an der termingerechten Lieferung gehindert sein, verlängert sich die Frist bzw. der Termin um die Dauer dieser Störungen. Wird die Behinderung in absehbarer Zeit nicht wegfallen, sind wir berechtigt, die Lieferung einzuschränken, einzustellen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne das dem Besteller ein Anspruch auf Nachlieferung oder Schadensersatz zusteht. In einem solchen Fall sind wir verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten. Dem Besteller steht im Falle einer Teillieferung das Recht zu, vom gesamten Vertrag zurückzutreten, wenn die Teillieferung für ihn wertlos ist.

§ 7. Haftung

7.1  Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.

7.2  Die Verantwortung für eine vollständige Datensicherung inklusive Anwendungs- und Betriebssystem-Software liegt ausschließlich beim Kunden. Eine Datensicherung ist besonders vor Serviceaktivitäten empfehlenswert, da nicht sichergestellt werden kann, dass keine Daten verloren gehen. Wir haften nicht für auftretende Datenverluste, die durch Hardwarestörungen, Servicetätigkeiten unsererseits oder durch den Kunden verursacht werden.

7.3 Der Kunde stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die darauf zurückzuführen sind, dass die Geräte nicht in seinem Eigentum stehen oder bezüglich der Hard- und/oder Software nicht zur Nutzung berechtigt ist.

§ 8. Gewährleistung

8.1  Für die von uns gelieferte Ware gelten die Gewährleistungsbedingungen des jeweiligen Herstellers.

8.2  Rücksendungen an uns haben frei Haus und versichert zu erfolgen. Bei unfreien und oder nicht versicherten Rücksendungen können wir die Annahme verweigern. Rücksendungen, die nicht vom Besteller aufgegeben wurden, werden von uns nicht angenommen. Berechtigte Rücksendungen werden von uns frei Haus an den Besteller bearbeitet zurückgesandt (innerhalb der BR Deutschland).

8.3  Bei berechtigten Beanstandungen haben wir nach unserer Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

8.4  Der gesetzliche Umfang der Gewährleistung umfasst die Behebung des Mangels. Kosten, die dazu aufgewendet werden müssen, um die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen (Wegekosten, Transportkosten etc.), fallen nicht darunter. Für Folgekosten, die durch die defekten Waren entstehen (Ausfall von Maschinen, Beschädigung von Sachen, Verletzung von Menschen etc.), gilt das Produkthaftpflichtgesetz.

§ 9. Reparatur-, Wartungs- und Servicebedingungen

 

9.1  Falls nicht ausdrücklich ein Kostenvoranschlag verlangt wird, erfolgt die Reparatur von Hardware-Einzelteilen gegen Berechnung des am Tage der Auftragserteilung gültigen Kostensatzes.

9.2  Reparaturen von Hardware-Einzelteilen werden maximal bis zur Höhe des Neuanschaffungswertes ohne vorherige Begrenzung des Auftraggebers ausgeführt. Übersteigen die Reparaturkosten den Neuwert des Einzelteils, wird der Auftraggeber entsprechend benachrichtigt.

9.3  Wird ein Kostenvoranschlag erstellt, und der Auftraggeber lässt die Reparatur nicht ausführen, wird eine Bearbeitungsgebühr von 10% des Kostenvoranschlages zzgl. evtl. Anfahrts- oder Versandkosten, mindestens jedoch 20,00 € erhoben.

9.4  Sollten vom Auftraggeber zur Reparatur oder Diagnose gegebene Geräte nicht innerhalb von acht Wochen nach schriftlicher Mitteilung abgeholt oder zum Rückversand in Auftrag gegeben worden sein, kann der Auftragnehmer die Geräte öffentlich versteigern. Der Erlös der Versteigerung wird dem Auftraggeber gutgeschrieben und gegebenenfalls ausbezahlt.

9.5  Die Behebung von softwaretechnischen Problemen wird nicht als Reparatur angesehen.

9.6  Der Kunde muss dafür sorgen, dass wir für die Durchführung der Reparatur-, Wartungs- und Servicetätigkeiten zu den vereinbarten Zeiten freien Zugang zu den Geräten, sowie ungehinderten Zugriff auf sämtliche notwendigen Programme und Dokumentationen haben und dass bei der Ausführung der Arbeiten ständig ein informierter und geschulter Beauftragter des Kunden verfügbar ist. Werden diese Bedingungen missachtet oder verzögert sich die Ausführung der Reparatur, Wartungs- oder Serviceleistungen durch andere Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, muss der Kunde die Kosten für Wartezeit und/oder für eine ggf. erforderliche erneute Anreise tragen.

9.7  Wir sind berechtigt, die Reparatur-, Wartungs- und Serviceleistungen gemäß den Bedingungen unserer AGB durch Dritte durchführen zu lassen.

§ 10. Software

10.1  Bei Verstoß gegen die Nutzungsrechte des Herstellers haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.

§ 11. Zahlung, Verzug, Aufrechnung

11.1  Sämtliche Rechnungsbeträge sind sofort bei Erhalt der Lieferung oder Dienstleistung ohne jeglichen Abzug zu zahlen, es sei denn, es wurden schriftlich andere Zahlungsmodalitäten vereinbart.

11.2  Im Falle eines Zahlungsverzuges werden 2,50 € Bearbeitungsgebühr und Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank, mindestens aber 10% fällig.

11.3  Der Auftragnehmer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

11.4  Die Forderungen des Auftragnehmers werden – auch bei Stundung – sofort fällig, sobald der Besteller mit der Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten in Verzug gerät, Wechsel oder Schecks zu Protest gehen, der Besteller die Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen ein Vergleichs- oder Konkursverfahren beauftragt oder eröffnet, bzw. mangels Masse die Eröffnung abgelehnt wurde. Der Auftragnehmer ist berechtigt, in den oben genannten Fällen Vorbehaltsware zurückzufordern und von dem Vertrag zurückzutreten.

11.5  Wechsel werden nur nach Absprache hingenommen. Wechselkosten und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden.

11.6  Der Auftraggeber kann gegenüber den Forderungen des Auftragnehmers nur dann die Aufrechnung erklären, wenn er eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderung hat.

11.7  Der Auftragnehmer behält sich das uneingeschränkte Recht zur Abtretung unserer Forderungen an Dritte vor.

11.8  Ergeben sich nach Vertragsabschluß begründet Bedenken hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Bestellers oder seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, so steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl Vorkasse oder Sicherheitsleistungen innerhalb einer Woche vom Besteller zu verlangen.

11.8  Der Auftragnehmer hat auch wahlweise das Recht, die Ausführung des Vertrages zu unterbrechen und sofortige Abrechnung zu verlangen. Im Weigerungsfall ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht dem Auftraggeber ein Schadensersatz nicht zu und der Auftragnehmer ist berechtigt, bis dahin entstandene Leistungen und Kosten an den Besteller in Rechnung zu stellen und einzufordern.

§ 12. Virenprüfung von Datenträgern

12.1  Der Auftragnehmer ist berechtigt, jeden angelieferten Datenträger auf Viren zu prüfen.

12.2  Können angelieferte Datenträger (z.B. Streamerbänder) nicht geprüft werden, haftet der Auftraggeber für den Schaden im EDV-System des Auftragnehmers, der durch den nicht geprüften Datenträger, entstanden ist.

§ 13. Eigentumsvorbehalt

13.1  Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Zahlungseingang auf eines der Konten sowie allen Forderungen aus der Geschäftsverbindung der Parteien vor, und zwar auch soweit, als es sich um Forderungen aus früheren Lieferungen oder Dienstleistungen handelt.

13.2  Durch die Be- oder Verarbeitung von Vorbehaltsware bleibt ein Übergang des Eigentums an den Auftraggeber ausgeschlossen.

13.3  Im Falle einer Weiterveräußerung der Ware tritt der Besteller schon jetzt seine Ansprüche an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer ist berechtigt und der Besteller ist auf unser Verlangen verpflichtet, dem Kunden die Abtretung schriftlich anzuzeigen. Gegebenenfalls hat der Besteller auch im Wege des verlängerten Eigentumsvorbehalts dem Auftragnehmer das Eigentum an den Gegenständen gegenüber seinen Kunden vorzubehalten.

13.4  Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, hat der Besteller den Auftragnehmer sofort und umfassend zu unterrichten und den Dritten auf die Rechte des Auftragnehmers aufmerksam zu machen, sowie dem Auftragnehmer die zu seiner Intervention nötigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die durch die Intervention des Auftragnehmers entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.

§ 14. Datenschutz

14.1  Der Auftragnehmer ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über Kunden mittels EDV gespeichert und verarbeitet werden.

§ 15. Erfüllungsort, Gerichtsstand

15.1  Erfüllungsort und Gerichtsstand soweit gesetzlich zulässig, für alle Verpflichtungen aus den Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und seinen Kunden, ist der Sitz des Auftragnehmers.

15.2  Der Auftragnehmer ist jedoch befugt die Kunden auch an anderen Gerichtsständen zu verklagen.

Stand: November 2021